Prüfungssessionen und Bewertung
Verfahrensregeln für die Abhaltung von Prüfungssessionen und die Bewertung der externen Kandidat/-innen
Das Lehrerkollegium hat am 9. November 2016 folgende Verfahrensregeln für die Abhaltung von Prüfungssessionen und die Bewertung der externen Kandidaten/Kandidatinnen beschlossen.
Prüfungssessionen
Die Prüfungssessionen für externen Kandidaten der 1. und 3. Klasse finden auf Wunsch der Abendschule zu Beginn des 2. Semesters statt.
In der 2. Junihälfte finden Prüfungssessionen für externe Kandidaten aller Klasse statt.
Kandidaten der 3. Klasse können in der 1. Prüfungssession zusätzlich zu den Prüfungen über die 3. Klasse in maximal 3 Fächern die fehlenden Prüfungen über die 1. und 2. Klasse nachholen.
Ansuchen
Die Ansuchen und alle notwendigen Unterlagen müssen termingerecht innerhalb 15. November eingereicht werden.
Aufgabenstellung
Die Aufgabenstellung im jeweiligen Fach kann die Überprüfung der Kompetenzen über das gesamte Biennium in einer einzigen Prüfung (schriftlich und/oder mündlich getrennt) mit einer angemessenen Zeitvorgabe umfassen.
Bewertung
Sind die Minimalanforderungen für die jeweils 1. Klasse des Bienniums nicht erfüllt, vergibt der Klassenrat für das gesamte Biennium eine negative Bewertung.
Aufholprüfungen
Die Aufholprüfungen finden in derselben Form (schriftlich/mündlich) statt, die der Beschluss des Lehrerkollegiums vom 13.05.2015, Nr. 14, für interne Kandidaten festgelegt hat.
Der Beschluss gilt bis auf Widerruf.